Die Gemeinde Geltendorf passt Ihre Sperrzeitregelung an

Schon im Jahr 2008 wurden die Gemeinden im Landkreis Landsberg vom Landratsamt und der Polizeiinspektion gebeten, künftig ihre Veranstaltungen nur noch bis 03:00 Uhr zu genehmigen.

Pressemitteilung

Der Gemeinderat Geltendorf lehnte damals diesen Antrag bis auf eine Gegenstimme ab.

 

Aktuell können und werden Veranstaltungen – soweit keine sicherheitsrechtlichen Bedenken bestehen – bis zu der Uhrzeit genehmigt, wie sie auch beantragt werden. 

 

Mittlerweile ist allerdings die Gemeinde Geltendorf die einzige Gemeinde im Landkreis, die sich dieser Regelung noch nicht angeschlossen hat.

 

Aus diesem Grund referierte in der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2024 der neue Kreisjugendpfleger Herr Peischer sowie Herr Fischer von der Polizeiinspektion Landsberg am Lech über die Thematik und vor allem die daraus wachsende Problematik.

 

Eine Statistik zeigt, dass die Körperverletzungs- und Gewaltdelikte ab einer gewissen Uhrzeit auf Grund des zunehmenden Alkoholkonsums ansteigen.

 

Auch der Umsatz nach 03:00 Uhr ist nicht mehr rentabel im Vergleich zu den Kosten, die der geforderte Sicherheitsdienst verlangt.

 

Somit entschied man sich nach einer etwas längeren Diskussion den Grundsatzbeschluss von damals aufzuheben und sich bei den Sperrzeitverkürzungen an die landkreisweiten Vorgaben zu orientieren.

 

Zukünftig werden nun auch alle Veranstaltungen in der Gemeinde Geltendorf grundsätzlich nur noch bis 03:00 Uhr genehmigt.